Kollektives Wohnen
Leben in einer Kollektivunterkunft (1. Phase)
Nachdem die Personen an den Empfangsstellen des Bundes ihr Asylgesuch eingereicht haben, werden sie bald darauf den verschiedenen Kantonen zugeteilt – der Kanton Bern nimmt proportional zur Wohnbevölkerung 12% Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs auf. Das Amt für Integration und Soziales (AIS) weist die Personen danach ebenfalls bevölkerungsproportional den regionalen Partnern (z.B. dem Verein Asyl Berner Oberland) zu, welche sie in einer Kollektivunterkunft unterbringen.
Asyl Berner Oberland verfügt über zwei unterschiedliche Arten von Kollektivunterkünften, grössere Kollektivunterkünfte «Basis» sowie «Ukraine» und kleinere Kollektivunterkünfte «Take-off».
Am Tag des Eintritts werden die Personen in einer Kollektivunterkunft «Basis» oder «Ukraine» untergebracht. Dort erfolgt umgehend ein Erstgespräch und eine Einführung in die Hausordnung. Den Personen werden zudem Kochutensilien und Bettzeug abgegeben.
Der Alltag in der Kollektivunterkunft ist durch einen geregelten Tagesablauf geprägt. Das heisst, dass alle Personen an Deutschkursen, an internen Workfareprogrammen (allgemeine Putz- und Unterhaltsarbeiten im und um das Haus) und an den verschiedenen gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen teilnehmen. Die Personen werden mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut gemacht und sie werden befähigt, den Alltag möglichst rasch selbständig zu bewältigen. Die Kinder werden auf den Kindergarten und die Schule vorbereitet. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten Zugang zu medizinischer Grundversorgung und finanzielle Unterstützung in Form von Sozialhilfe.
Nach einem ca. 6 monatigen Aufenthalt in der Kollektivunterkunft wird geprüft, ob die Kriterien für einen Wechsel in eine Kollektivunterkunft «Take-off» oder ggf. in die 2. Phase (individuelles Wohnen) erfüllt sind. Zu diesen Kriterien gehören:
- Der Deutschkurs wurde besucht und eine einfache Kommunikation in deutscher Sprache ist möglich (Niveau A1)
- Das selbständige Leben in der Schweiz ist gewährleistet
- Asylentscheid (Ausweis F oder B)
- Die Wohnfähigkeit ist vorhanden (Beispiele: Abfallentsorgung, Recycling, allg. Reinigung)
- Eine gute Kooperation und Verlässlichkeit ist gegeben
- Die Hausordnung sowie die Regeln und Vorschriften in der Kollektivunterkunft wurden eingehalten
In der Kollektivunterkunft «Take-off» steht die Arbeits- und weitere Sozialintegration im Vordergrund. Sobald die erfoderlichen Kriterien erfüllt sind, kann ein Wechsel in eine eigene Wohnung (2. Phase) erfolgen. Zu diesen Kriterien gehören:
- Die selbstständige Wohnfähigkeit ist gegeben (Beispiele: Das Kennen der Funktionsfähigkeit der verschiedenen Haushaltsgeräte, Kenntnisse über Energiesparmassnahmen sowie über die Rechte und Pflichten von Mietern)
- Sprachniveau A1 zertifiziert
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
- Eine gute Kooperation und Verlässlichkeit ist gegeben
- Die Hausordnung sowie die Regeln und Vorschriften in der Kollektivunterkunft wurden eingehalten
Über die Eröffnung und Schliessung der Kollektivunterkünfte entscheidet das Amt für Integration und Soziales (AIS). Die Partnerorganisationen können dem AIS jedoch Standortvorschläge unterbreiten. Der Verein Asyl Berner Oberland führt die Kollektivunterkünfte im Auftrag des Kantons.
Im Falle eines starken Anstieges von neu zugewiesenen Personen in den Kanton Bern und bei zusätzlich sehr hoher Auslastung der Kollektivunterkünfte, kann das AIS, in Zusammenarbeit mit den Regierungsstatthalterämtern und den entsprechenden Standortgemeinden, die zu diesem Zweck in die strategische Reserve versetzten Notunterkünfte aktivieren. Damit kann die Betreuung und Unterbringung weiterhin gewährleistet werden.