Integrationsprozess
Mit dem Eintritt der Personen in die Kollektivunterkunft (1. Phase) beginnt auch der Integrationsprozess. In der Kollektivunterkunft "Basis" erarbeiten die Personen gemeinsam mit dem/der fallführenden Integrationsberater/in einen individuellen Integrationsplan. Sie nehmen an Deutschkursen teil, besuchen Kurse zur Weiterentwicklung und Festigung von Schlüsselkompetenzen beteiligen sich an internen Workfareprogramm (allgemeine Putz- und Unterhaltsarbeiten im und um das Haus) sowie in verschiedenen gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen. Damit werden die Personen in einen geregelten Tagesablauf eingebunden.
In der Kollektivunterkunft "Take-off" beginnt neben der weiteren Sozialintegration auch die gezielte Arbeitsintegration. Gemeinsam mit dem/der fallführenden Integrationsberater/in wird der Integrationsplan ggf. angepasst und weiter umgesetzt, beispielsweise mit dem Besuch von weiteren Deutschkursen und/oder mit spezifischen Arbeitsintegrationsmassnahmen.
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge integrieren sich vom ersten Tag an.
Mit dem Übergang zum individuellen Wohnen werden die Personen einem/r regional zuständigen Integrationsberater/in zugewiesen. Diese/r berät und begleitet die Personen im weiteren Integrationsprozess bis zur Erreichung der finanziellen Selbstständigkeit.
Für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis F und anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B besteht von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern ein Integrationsauftrag, wodurch mehr finanzielle Mittel und somit mehr Integrationsangebote für diese Personengruppe zur Verfügung stehen. Für Asylsuchende mit Ausweis N besteht kein Integrationsauftrag.