Montag, 17. Juni 2019
Jahresbericht 2018
der jahresbericht 2018 des vereins asyl berner oberland ist in Kraft gesetzt
der jahresbericht 2018 des vereins asyl berner oberland ist in Kraft gesetzt
Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern (NA-BE): Der Verein Asyl Berner Oberland (ABO) hat von der Gesundheits- und...
Wenn die Asylsuchenden oder die vorläufig Aufgenommenen alle Kriterien für einen Wechsel aus einer Kollektivunterkunft in die sogenannte 2. Phase - Individuelles Wohnen - erfüllt haben und der Transfer vom Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) bewilligt wurde, werden sie in die Gemeinden transferiert und dort in einer vom Verein ABO angemieteten Wohnung (individuelles Wohnen) untergebracht.
Damit ein Transfer von der Kollektivunterkunft in eine individuelle Wohnung möglich ist, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner die folgenden Kriterien erfüllen:
Für die Asylsuchende im Asylverfahren (Ausweis N) besteht keine freie Wohnungswahl. Für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer ist eine Wohnungswahl mit Zustimmung der Asylsozialhilfestelle möglich.
Mit dem Übergang zum individuellen Wohnen werden die Asylsuchenden und die vorläufig Aufgenommenen einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeitender zugewiesen. Diese Person ist für die finanzielle Unterstützung innerhalb der rechtlichen Vorgaben zuständig und berät die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in Alltagsfragen. Zudem unterstützt die/der Sozialarbeitende die vorläufig Aufgenommenen beim Integrationsprozess und gewährt ihnen Zugang zu passenden Integrationsmassnahmen.