Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer
News
Präsenzkontrolle ab Januar 2026 für Klienten mit S-Status
Bitte beachten Sie, dass sich die Zeiten für die Präsenzkontrollen in Thun, Meiringen, Saanenmöser und Grindelwald geändert haben.
Sie finden das Dokument hier.
Informationsseiten und Erstinformation
- Staatssekretariat für Migration SEM: Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine
- Kanton Bern: Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine
- Hier finden Sie die Erstinformation von Asyl Berner Oberland
Aufenthalt
Wie können sich Personen aus der Ukraine für den Schutzstatus S registrieren? (17.09.2026)
Auf dem Web-Portal RegisterMe (https://registerme.admin.ch) können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, online anmelden, um einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum BAZ zu buchen. Durch die Terminvereinbarung entfallen grössere Wartezeiten in den Zentren.
Folgende Videos erklären, wie man sich für den S-Status registriert:
Der Schutzstatus wird nur in einem Land gewährt. Wer bereits in einem anderen Land Schutz erhalten hat, kann sich in der Schweiz nicht mehr registrieren.
Haben ukrainische Schutzbedürftige Anrecht auf Asylsozialhilfe?
Falls die Personen im Berner Oberland wohnen, können sie sich für Unterstützung und finanzielle Hilfe bei Asyl Berner Oberland melden. Für die Anmeldung werden, falls vorhanden, folgende Dokumente benötigt:
- Pässe aller Familienmitglieder
- Ausgefülltes Gesuch für den Schutzstatus S oder den Entscheid S-Status
- Kopie des (Unter-)Mietvertrages
Um die Auszahlungen so rasch als möglich elektronisch abwickeln zu können, empfehlen wir, möglichst nach der Anmeldung beim SEM ein Post- oder Bankkonto zu eröffnen (z.B. bei BEKB, Postfinance, Raiffeisenbank). Für die Kontoeröffnung werden folgende Dokumente benötigt:
- Pass
- Entscheid S-Status S; oder
- Bestätigung, dass Gesuch um S-Status eingereicht wurde.
Dürfen Schutzbedürftige (Status S) ihre Familienangehörigen nachziehen?
Ja. Ehegatten, in dauernder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebende Personen, eingetragene Partner und minderjährige Kinder, können nachgezogen werden. Falls die Familienangehörigen nicht selbstständig in die Schweiz einreisen können, kann beim SEM ein schriftliches Gesuch um Familiennachzug eingereicht werden.
Dürfen Personen mit Status S ins Ausland oder zurück in die Ukraine reisen? (17.09.2026)
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf: Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine
Was ist bei einer definitiven Rückkehr in die Ukraine zu beachten? (17.09.2026)
Bei einer definitiven Rückkehr müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde sowie beim regionalen Partner (Ausrichtung der Sozialhilfe) abmelden. Sind Sie finanziell selbständig, gilt es, viele weitere Schritte zu beachten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KKF.
Wohnen
Dürfen Personen mit Status S eine Wohnung mieten und ihren Wohnort ändern?
Ja. Es liegt primär bei den schutzbedürftigen Personen eine Mietwohnung zu finden. Auskünfte über die Mietzinslimiten in den jeweiligen Gemeinden können bei Asyl Berner Oberland eingeholt werden.
Falls der Umzug aus einer Kollektivunterkunft erfolgt, muss dies der verantwortlichen Person in der Kollektivunterkunft gemeldet werden. Der/die Verantwortliche informiert über die weiteren Schritte.
SERAFE-Rechnungen (17.09.2026)
Die SERAFE-Rechnungen werden in der Schweiz für alle Haushalte einmal jährlich erhoben. Es sind nur noch Taubblinde von der Gebühr befreit.
Im Grundbedarf bekommen alle Klienten und Klientinnen mit S-Status einen entsprechenden Anteil ausbezahlt. Sie müssen die Rechnung aus dem Grundbedarf begleichen.
Bei SERAFE kann eine Ratenzahlung beantragt werden. Sie finden die Kontaktangaben auf der Rechnung.
Sollten Sie eine SERAFE-Rechnung erhalten haben, wohnen aber in einem Zimmer bei einer Gastfamilie (also kein eigener Haushalt), so kann die Rechnung mit dem Vermerk «kein eigener Haushalt» an SERAFE zurückgeschickt werden. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Gastfamilie.
Asyl Berner Oberland begleicht keine SERAFE-Rechnungen und gibt diesbezüglich keine weiteren Auskünfte.
Erwerbstätigkeit/Ausbildung
Beratung für Personen mit S-Status, die finanziell selbständig sind
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in der Schweiz arbeiten und finanziell selbständig sind, können sich im KIO beraten lassen.
Informationen über die Berufswahl und Laufbahn
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in der Schweiz arbeiten oder sich über Berufswahl, Ausbildung, Studium und Laufbahn informieren möchten, finden auf dieser Seite viele nützliche Hinweise. BIZ Kanton Bern
Lehre und Lehrabschluss für Jugendliche aus der Ukraine
Am 01. März 2023 hat der Bundesrat entschieden, dass Jugendliche mit Schutzstatus S in der Schweiz eine Lehre antreten und diese abschliessen können, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte. Damit wird Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe geschaffen.
Die entsprechende Medienmitteilung des SEM finden Sie hier.
Dürfen Schutzbedürftige (Status S) in der Schweiz arbeiten?
Sobald Sie einen positiven Entscheid des Staatssekretariates für Migration (SEM) über die vorübergehende Schutzgewährung S erhalten haben, können Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig.
Meldepflicht statt Bewilligungspflicht: Der Arbeitgeber (oder die selbstständig erwerbende Person) muss die Stelle nicht mehr genehmigen lassen. Die Erwerbstätigkeit muss den kantonalen Behörden lediglich vor dem Stellenantritt gemeldet werden.
Wie erfolgt die Meldung? Die Meldung kann einfach, schnell und kostenlos online über das staatliche Unternehmerportal EasyGov.swiss oder über ein entsprechendes kantonales Formular eingereicht werden. Erwerbstätigkeit mit Ausweis S (Schutzstatus)
Sofortiger Arbeitsstart: Sobald die Meldung vollständig abgeschickt wurde, darf die Arbeit aufgenommen werden. Es muss keine Wartezeit oder behördliche Entscheidung abgewartet werden.
Bedingungen: Voraussetzung für die Anstellung ist ein positiver Entscheid oder ein gültiger Ausweis S sowie die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen (die Behörden führen dazu weiterhin Stichproben durch). Die Erwerbstätigkeit ist in allen Branchen und Kantonen erlaubt.
Versicherungen
Sind Schutzbedürftige aus der Ukraine unfall- und krankenversichert?
Personen mit Status S werden rückwirkend auf das Gesuchsdatum durch den Kanton im Hausarzt-Modell krankenversichert. Mit der Krankenversicherung haben Schutzsuchende das Recht auf die medizinische Grundversorgung. Solange keine Erwerbstätigkeit besteht, ist die Unfallversicherung in der Krankenversicherung eingeschlossen.
Die Krankenkassenkosten werden nur bei Sozialhilfebedürftigkeit übernommen. Ist eine Person nicht bedürftig, muss diese sich selbstständig bei einer Krankenkasse anmelden und die Kosten tragen.
Wie kann ein Arzt/eine Ärztin konsultiert werden?
Die Personen werden im Hausarztmodell versichert. Entsprechend muss zuerst immer der Hausarzt oder die Hausärztin aufgesucht werden. Der Hausarzt oder die Hausärztin macht ggf. eine Überweisung an eine spezialisierte Fachperson.
Gynäkolog/-innen und Augenärzt/-innen können ohne vorgängige Überweisung konsultiert werden.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheit sind unter folgenden Links zu finden:
Brauchen Schutzsuchende in der Schweiz eine Privathaftpflicht- oder Hausratsversicherung?
- Personen, die durch Asyl Berner Oberland mit Asylsozialhilfe unterstützt werden, sind haftpflichtversichert. Schadensfälle müssen Asyl Berner Oberland gemeldet werden.
- Werden schutzsuchende Personen in der Schweiz finanziell selbständig, sind sie nach Ablösung von der Asylsozialhilfe nicht mehr haftpflichtversichert. Es ist dringend empfohlen, dass finanziell selbstständige Schutzsuchende eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
- Eine Hausratversicherung ist nicht zwingend nötig. Ob eine solche Versicherung abgeschlossen werden soll, muss individuell geprüft werden.
Sprache/Deutschkurse
Welche Deutschkurs-Angebote sind für die ukrainische Schutzsuchende verfügbar?
Personen mit S-Status können sich für subventionierte Deutschkurse anmelden. Konsultieren Sie hierfür die Webseite der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Deutschkurse für Erwachsene aus der Ukraine.
15-25 Jährige sollen möglichst schnell ein passendes Bildungsangebot (Berufslehre, Gymnasium, ..) erhalten. Weitere Informationen: Aufnahme in eine Mittelschule oder die Berufsbildung mit Status S.
Können die schutzbedürftige Kinder (Status S) in die Schule gehen?
Ja. Die Kinder auf Grundschulstufe (bis 9. Schuljahr) müssen eingeschult werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Wohngemeinde / Gemeindeverwaltung. Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden: Flüchtlingskinder aus der Ukraine (be.ch)
Haustiere
Was muss getan werden, wenn ein Haustier aus der Ukraine mitgebracht wird?
Die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine wurden per 1. August 2023 aufgehoben. Seit diesem Datum gelten für Tiere aus der Ukraine wieder die üblichen Einfuhrbedingungen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verweist auf folgendes Online-Tool: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze (admin.ch). Nach Eingabe der entsprechenden Angaben erhalten Sie Informationen, was bei Einreise unternommen werden muss.
Beratungs- und Informationsangebote
Beratung für Eltern
Informationen zu Menschenhandel
Schützen Sie sich! Informationen zu Menschenhandel und anderen Formen von Missbrauch: Weitere Informationen.
Hilfe für schwerhörige und gehörlose Geflüchtete
Schwerhörige und gehörlose Geflüchtete aus der Ukraine können sich bei der Beratungsstelle in Bern melden, die mit barrierefreien Informationen weiterhilft. Auf der Webseite finden sich ebenso nützliche Informationen in Form von Videos und in Gebärdensprache.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kantons Bern und der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM
