FAQ Ukraine
Montag | 10.00 - 12.00 | 14.00 - 16.00 |
Dienstag | geschlossen | 14.00 - 16.00 |
Mittwoch | 10.00 - 12.00 | 14.00 - 16.00 |
Donnerstag | 10.00 - 12.00 | 14.00 - 16.00 |
Freitag | 10.00 - 12.00 | geschlossen |
News
Sie finden das Dokument hier.
Asyl Berner Oberland erhält sehr viele Briefe von der Post zurück, weil sie nicht an den Empfänger überbracht werden können. Bitte schreiben Sie Ihren Briefkasten gleich nach Einzug in eine neue Wohnung korrekt an! Als Übergangslösung reicht eine von Hand gut leserlich geschriebene Notiz. Es ist wichtig, dass auch bei Gastfamilien der Familienname und mindestens der erste Buchstabe des Vaters oder der Mutter am Briefkasten angebracht werden (bspw. «O. Kovalenko» oder «Familie Kovalenko»). Melden Sie uns zudem Adressänderungen unverzüglich.
Aufenthalt
Auf dem Web-Portal RegisterMe (https://registerme.admin.ch) können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, online anmelden um einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum BAZ zu buchen. Durch die Terminvereinbarung entfallen grössere Wartezeiten in den Zentren.
Folgende Videos erklären, wie man sich für den S-Status registriert:
Information zum Registrierungsverfahren (Campax)
Der Schutzstatus wird nur in einem Land gewährt. Wer bereits in einem anderen Land Schutz erhalten hat, kann sich in der Schweiz nicht mehr registrieren.
Wenn Sie in einem privaten Haushalt (z. B. bei Verwandten, Bekannten oder in einer eigenen Wohnung) wohnen, melden Sie sich bei der Wohngemeinde an. Bringen Sie, sofern vorhanden, folgende Dokumente mit:
- Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Für Kinder einen Geburtsschein oder einen Familienausweis
- Positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration SEM
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Wissenswertes für schutzsuchende Personen aus der Ukraine (be.ch)
Falls die Personen im Berner Oberland wohnen, können sie sich für Unterstützung und finanzielle Hilfe bei Asyl Berner Oberland melden. Für die Anmeldung werden, falls vorhanden, folgende Dokumente benötigt:
- Pässe aller Familienmitglieder
- Ausgefülltes Gesuch für den Schutzstatus S oder den Entscheid S-Status
- Kopie des (Unter-)Mietvertrages
Der Schalter von Asyl Berner Oberland ist für die Anmeldung wie folgt geöffnet:
Montag – Freitag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Um die Auszahlungen so rasch als möglich elektronisch abwickeln zu können, empfehlen wir, möglichst nach der Anmeldung beim SEM ein Post- oder Bankkonto zu eröffnen (z.B. bei BEKB, Postfinance, Raiffeisenbank). Für die Kontoeröffnung werden folgende Dokumente benötigt:
- Pass
- Entscheid S-Status S; oder
- Bestätigung, dass Gesuch um S-Status eingereicht wurde.
Beachten Sie bitte auch unsere Erstinformation.
- Erstinfo (Початкова інформація для українських біженців)
- Mekrblatt Asylsozialhilfe (Пам'ятка про соціальну допомогу при наданні притулку)
- Rechte und Pflichten (Заява про права і обов'язки в Азюль Бернер Оберланд)
- Sozialhilfeantrag (Заява на отримання допомоги із соціальної допомоги) wichtig: deutsches Formular ausfüllen)
- Vollmacht für Datenaustausch (Довіреність на обмін даними)
Ja. Ehegatten, in dauernder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebende Personen, eingetragene Partner und minderjährige Kinder, können nachgezogen werden. Falls die Familienangehörigen nicht selbstständig in die Schweiz einreisen können, kann beim SEM ein schriftliches Gesuch um Familiennachzug eingereicht werden.
Personen, die gemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. März 2022 den S-Status erhalten, können mit einem gültigen, anerkannten Reisepass ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Es gelten die Einreisebestimmungen der jeweiligen Einreiseländer.
Dauert der Aufenthalt in einem Drittstaat länger als zwei Monate, kann der S-Status wiederrufen werden. Ebenso kann der S-Status aufgehoben werden, wenn sich Personen länger als 15 Tage pro Quartal in ihrem Heimat- oder Herkunftsland aufhalten. (Weiterführende Informationen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/ukraine-krieg.html).
Beachten Sie bitte, dass das SEM, der Kanton Bern und Asyl Berner Oberland keine Bestätigung zur weiteren Gültigkeit des S-Status' bei Rückreise ausstellen.
Bei einer definitiven Rückkehr müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde sowie beim regionalen Partner (Ausrichtung der Sozialhilfe) abmelden. Sind Sie finanziell selbständig, gilt es, viele weitere Schritte zu beachten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KKF.
Information auf deutsch und ukrainisch.
Finanzielles
Die Gastfamilienentschädigung ist in der Steuererklärung als Unkostenersatz (nicht steuerbare Einkünfte) anzugeben und wird somit nicht besteuert.
Bei Fragen zur Auszahlung oder der Höhe des Grundbedarfs, senden Sie uns eine E-Mail an ukrainetest@asyl-beo.ch
Bitte beachten Sie, dass es biz zum 5. Tag des Monats dauern kann, bis das Geld auf Ihrem Konto eintrifft.
Vermeiden Sie den Besuch am Empfang in Thun, um Reisekosten (zu Ihren eigenen Lasten) zu sparen.
Weitere Informationen und ein Praxisbeispiel zur Berechnung der Asylsozialhilfe für Personen mit Status S im Kanton Bern finden Sie hier.
Wohnen
Ja. Aufgrund der aussergewöhnlich hohen Nachfrage nach Unterkünften verfügt Asyl Berner Oberland aktuell nicht über die notwendigen Kapazitäten, um Wohnungen zu vermitteln. In dringenden Einzelfällen (z.B. starke Vulnerabilität) kann Asyl Berner Oberland punktuell Unterstützung anbieten.
Es liegt primär bei den schutzbedürftigen Personen und ihren Unterstützenden, bei Bedarf eine neue Unterkunft innerhalb des Kantons Bern zu finden. Auskünfte über die Mietzinslimiten in den jeweiligen Gemeinden können bei Asyl Berner Oberland eingeholt werden.
Falls der Umzug aus einer Kollektivunterkunft erfolgt, muss dies der verantwortlichen Person in der Kollektivunterkunft gemeldet werden. Der/die Verantwortliche informiert über die weiteren Schritte.
Falls Sie eine Wohnung für mind. ein Jahr vermieten können, melden Sie dies bitte über ukrainetest@asyl-beo.ch. Das Mietverhältnis kann mit Asyl Berner Oberland selbst, oder direkt mit den Schutzbedürftigen abgeschlossen werden.
Wenn bedürftige Schutzsuchende, die privat untergebracht sind, Asylsozialhilfe erhalten, kann die Gastfamilie eine Mietkostenentschädigung beim zuständigen regionalen Partner beantragen. Diese beträgt CHF 195.- pro Person und Monat. Die Entschädigung wird erst ab einer Unterbringungsdauer von mindestens drei Monaten ausgerichtet und erfolgt dann rückwirkend. Die Entschädigung können Sie über dieses Formular beantragen: Formular Entschädigung Gastfamilien
Privat untergebrachte Personen, welche nicht bedürftig sind, erhalten keine Asylsozialhilfe und folglich auch keine Mietkostenentschädigung. Sollte die Gastfamilie einen Mietkostenanteil verlangen, muss sie diesen direkt mit den Personen aushandeln und einfordern.
Die SERAFE-Rechnungen werden in der Schweiz für alle Haushalte einmal jährlich erhoben.
Im Grundbedarf bekommen alle Klienten mit S-Status einen entsprechenden Anteil ausbezahlt (siehe Merkblatt Asylsozialhilfe). Sie müssen die Rechnung aus dem Grundbedarf begleichen.
Bei SERAFE kann eine Ratenzahlung beantragt werden. Sie finden die Kontaktangaben auf der Rechnung.
Sollten Sie eine SERAFE-Rechnung erhalten haben, wohnen aber in einem Zimmer bei einer Gastfamilie (also kein eigener Haushalt), so kann die Rechnung mit dem Vermerk «kein eigener Haushalt» an SERAFE zurückgeschickt werden. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Gastfamilie.
Asyl Berner Oberland begleicht keine SERAFE-Rechnungen und gibt diesbezüglich keine weiteren Auskünfte.
Erwerbstätigkeit / Ausbildung
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in der Schweiz arbeiten und finanziell selbständig sind, können sich im KIO beraten lassen.
Flyer
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in der Schweiz arbeiten oder sich über Berufswahl, Ausbildung, Studium und Laufbahn informieren möchten, finden auf dieser Seite viele nützliche Hinweise.
BIZ Kanton Bern
Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, können sich zudem bei einem Termin direkt beraten lassen.
Personen mit Ausweis S unterstehen nicht dem Inländervorrang, brauchen aber zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zum Stellenwechsel eine behördliche Bewilligung, wobei die Lohn- und Arbeitsbedingungen branchenüblich sein müssen. Die Bewilligungsprüfung und -erteilung erfolgt durch das Amt für Wirtschaft (AWI), Arbeitsbedingungen, Laupenstrasse 22, 3008 Bern.
Für Schutzbedürftige, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, muss der Arbeitgeber das Gesuchsformular (Erwerbstätigkeit mit Ausweis S (Schutzstatus) (be.ch) ausfüllen und mit folgenden Unterlagen beim AWI einreichen:
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kopie Ausweis S (wenn bereits vorhanden, andernfalls positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des SEM)
- Passkopie (wenn vorhanden)
Nach erfolgter Prüfung informiert das AWI den Arbeitgeber und den zuständigen regionalen Partner über den
Entscheid
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Ausländische Erwerbstätige (be.ch)
Personen mit dem Ausweis S können sich für die Stellenvermittlung anmelden. Wenn der Ausweis S noch nicht vorliegt, genügt der positive Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration (SEM). Für weitere Informationen (deutsch und ukrainisch) benutzen Sie bitte die QR-Codes in diesem Dokument: Kanton Bern, GSI, Information für Stellensuchende.
- GastroBern unterstützt stellensuchende aus der Ukraine. Weitere Informationen (deutsch und ukrainisch): https://www.gastrobern.ch/anmeldung-arbeitssuche-ukr
- Powercoders haben eine Informations-Website (auf englisch) erstellt, welche Personen bei der Job-Suche im IT-Bereich mit konkreten Schritten und Ressourcen unterstützt: Website Powercoders
- quitt vermittelt Anstellungen in Privathaushalten. Nannies, Babysitter, Pflege-, Reinigungshilfen und Gärtner/innen können sich kostenlos registrieren (diese Seite ist auch in Russisch verfügbar) und angeben, dass sie von potenziellen privaten Arbeitgebern kontaktiert werden möchten. Im Anschluss können Arbeitgeber hier direkt in Kontakt treten – kostenlos und ohne Registration.
Versicherungen
Personen mit Status S werden rückwirkend auf das Gesuchsdatum durch den Kanton im Hausarzt-Modell krankenversichert. Mit der Krankenversicherung haben Schutzsuchende das Recht auf die medizinische Grundversorgung. Solange keine Erwerbstätigkeit besteht, ist die Unfallversicherung in der Krankenversicherung eingeschlossen.
Die Krankenkassenkosten werden nur bei Sozialhilfebedürftigkeit übernommen. Ist eine Person nicht bedürftig, muss diese sich selbstständig bei einer Krankenkasse anmelden und die Kosten tragen.
Die Personen werden im Hausarztmodell versichert. Entsprechend muss zuerst immer der Hausarzt / die Hausärztin aufgesucht werden. Der Hausarzt/die Hausärztin macht ggf. eine Überweisung an eine spezialisierte Fachperson.
Gynäkolog/innen und Augenärzt/innen können ohne vorgängige Überweisung konsultiert werden.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheit sind unter folgenden Links zu finden:
Personen, die durch Asyl Berner Oberland mit Asylsozialhilfe unterstützt werden, sind haftpflichtversichert. Schadensfälle müssen Asyl Berner Oberland gemeldet werden.
Sprache / Deutschkurse
Personen mit S-Status können sich für subventionierte Deutschkurse anmelden. Konsultieren Sie hierfür die Webseite der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Deutschkurse für Erwachsene aus der Ukraine
15-25 Jährige sollen möglichst schnell ein passendes Bildungsangebot (Berufslehre, Gymnasium,..) erhalten. Weitere Informationen: Aufnahme in eine Mittelschule oder die Berufsbildung mit Status S.
Über die Sprachlern-Plattform lolingu (www.lolingu.com) können Geflüchtete aus der Ukraine gratis an Sprachlektionen teilnehmen. Die Lektionen werden von Studierenden und Mitarbeitenden der Schweizerischen Pädagogischen Hochschulen durchgeführt. Für die Teilnahme wird ein Online-Gerät (Laptop, Tablet, Smartphone) benötigt. Weitere Informationen: www.lolingu.com/refugees
Ja. Die Kinder auf Grundschulstufe (bis 9. Schuljahr) müssen eingeschult werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Wohngemeinde / Gemeindeverwaltung. Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden: Flüchtlingskinder aus der Ukraine (be.ch)
Freiwilligenarbeit / Unterstützung
Die Gemeinden und der Kanton suchen potenzielle Lehrpersonen und Personen, die bei der Schulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen einen Beitrag leisten möchten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Dort finden Sie auch den Link zu Anmeldung.
Falls Sie Unterstützung anbieten möchten (Deutschkurse, Alltagsbegleitung, Übersetzungen, etc.) tragen Sie ihr Angebot bitte via Internet in unsere Padlets ein.
Je nach Region, in der Sie zu Hause sind, verwenden Sie bitte den passenden Link:
- Region Thun & Umgebung, rechtes Seeufer: https://padlet.com/freiwillige8/6tv3gyiszke7mpba
- Region Spiez, Niedersimmental, linkes Seeufer: https://padlet.com/freiwillige8/db0ssdjcmrx8lsvp
- Region Interlaken bis Meiringen: https://padlet.com/freiwillige8/vgpaw90i2c4m0w9j
Sie können sich auch weiterhin über freiwilligetest@asyl-beo.ch melden.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und werden uns bei Ihnen melden. Dies kann jedoch unter den aktuellen Umständen etwas dauern. Wir danken für Ihr Verständnis!
Haustiere
Wurden Haustiere mitgebracht, muss pro Haustier das Formular (ukrainisch,englisch) auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und Veterinärwesen ausgefüllt werden.
Das komplett ausgefüllte Formular muss an folgende E-Mailadresse gesandt werden: petsukrainetest@blv.admin.ch
Weitere Informationen erhalten Sie über die Merkblätter des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Merkblatt ukrainisch / Merkblatt englisch
Die Kosten für die Erstuntersuchung, das Impfen und Chipen werden vom Kanton übernommen. Alle weiteren Untersuchungen müssen durch den Tierhalter bezahlt werden.
Die Seite SwissHelpForUkrainianPets.ch beihnaltet wichtige Informationen und Unterstzüzungsangebote. U.a. können Futter und anderes Tiezubehör gegen Vorzeigen des S-Ausweises gratis abgeholt haben. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.swisshelpforukrainianpets.ch/de
Veranstaltungen / Treffpunkte / Diverses
Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG in Bern bietet neu einen treffpunkt für schwerhörige und gehörlose Menschen an, die aus der Ukraine flüchten mussten.
Daten: Donnerstag, 19 Mai 2022 / 2. Juni 2022
In einer schön eingerichteten Boutique präsentieren wir aus der Region gespendete Hilfsgüter wie Kleider, Spielsachen, Hygieneartikel usw. Bei uns kann man sich kostenlos mit allem eindecken, was man am Anfang braucht. Unser Treffpunkt ist ein großartiger Begegnungsort um Leute kennen zu lernen und Freundschaften zu schliessen. Weitere Informationen (deutsch)(ukrainisch).
Weitere Informationen
Der Kanton Bern hat eine Hotline für spezifische Fragen eingerichtet: Fragen können telefonisch unter 031 636 98 80, oder per Mail an info.ukraine.gsitest@be.ch gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kantons Bern und der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM