Ausweiskategorien
Asyl Berner Oberland ist für Asylsuchende, Schutzbedürftige, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge zuständig.
Asylsuchende im Asylverfahren
- Ausweis N
- Asylsuchende im Asylverfahren haben in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht und warten auf den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM).
- Sie haben bis zum rechtskräftigen Abschluss ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz.
- Sie wohnen in einer Kollektivunterkunft (keine freie Wohnungswahl).
- Sie lernen Deutsch und nehmen an Beschäftigungsprogrammen teil.
- Während der ersten 3 Monaten in der Schweiz dürfen sie nicht arbeiten. Danach ist für jedes Arbeitsverhältnis bewilligungspflichtig. (https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/erwerbstaetige_asylbereich.html)
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer
- Ausweis F
- Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sind Personen mit negativem Asylentscheid, wobei eine Wegweisung als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich gilt.
- Das Aufenthaltsrecht muss jährlich erneuert werden. Der Status F kann durch Verfügung des SEM aufgehoben werden, wenn der Erteilungsgrund wegfällt.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Es wird erwartet, dass die Personen sich bemühen, die lokale Sprache zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die Schweiz unterstützt den Integrationsprozess mit Programmen und Projekten.
- Sie dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist meldepflichtig. (https://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/arbeiten_mit_ausweisen_f_b.html)
- Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die länger als 7 Jahre in der Schweiz leben, wechseln in die Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.
Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
- Ausweis F
- Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, infolge von Ausschlussgründen aber kein Asyl erhalten.
- Das Aufenthaltsrecht muss jährlich erneuert werden.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Es wird erwartet, dass die Personen sich bemühen, die lokale Sprache zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die Schweiz unterstützt den Integrationsprozess mit Programmen und Projekten.
- Sie dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist meldepflichtig. (https://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/arbeiten_mit_ausweisen_f_b.html)
- Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die länger als 7 Jahre in der Schweiz leben, wechseln in die Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.
Anerkannte Flüchtlinge
- Ausweis B
- Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind und Asyl erhalten haben.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Es wird erwartet, dass die Personen sich bemühen, die lokale Sprache zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die Schweiz unterstützt den Integrationsprozess mit Programmen und Projekten.
- Sie dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist meldepflichtig. (https://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/arbeiten_mit_ausweisen_f_b.html)
- Anerkannte Flüchtlinge, die länger als 5 Jahre in der Schweiz leben, wechseln in die Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.
Abgewiesene Asylsuchende
- Kein Ausweis
- Diese Personen haben einen Wegweisungsentscheid erhalten und müssen die Schweiz verlassen.
- Sie haben nur noch Anspruch auf Nothilfe.
Abgewiesene Asylsuchende haben einen Wegweisungsentscheid erhalten und müssen die Schweiz verlassen. Sie verfügen über keinen Ausweis und haben Anspruch auf Nothilfe. Im Kanton Bern werden abgewiesene Asylsuchende durch die ORS unterstützt.
Unter folgendem Link finden Sie eine einfache, vollständig Übersicht über die diversen Aufenthaltskategorien:
https://www.kkf-oca.ch/aufenthaltskategorien