Ausweiskategorien
Asylsuchende im Asylverfahren - Ausweis N
Asylsuchende im Asylverfahren haben in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht und warten auf den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Sie haben bis zum rechtskräftigen Abschluss ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz.
Sie wohnen in einer Kollektivunterkunft (keine freie Wohnungswahl).
Sie lernen Deutsch und nehmen an Beschäftigungsprogrammen teil.
Während der ersten 3 Monaten in der Schweiz dürfen sie nicht arbeiten. Danach ist für jedes Arbeitsverhältnis bewilligungspflichtig. (https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/erwerbstaetige_asylbereich.html)
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer - Ausweis F
- Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sind Personen mit negativem Asylentscheid, wobei eine Wegweisung als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich gilt.
- Das Aufenthaltsrecht muss jährlich erneuert werden. Der Status F kann durch Verfügung des SEM aufgehoben werden, wenn der Erteilungsgrund wegfällt.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Es wird erwartet, dass die Personen sich bemühen, die lokale Sprache zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die Schweiz unterstützt den Integrationsprozess mit Programmen und Projekten.
- Sie dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist meldepflichtig. https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/arbeit/stellenantritt-mit-ausweis-f-und-ausweis-b.html
- Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die länger als 7 Jahre in der Schweiz leben, wechseln in die Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.
Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge - Ausweis F
- Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, infolge von Ausschlussgründen aber kein Asyl erhalten.
- Das Aufenthaltsrecht muss jährlich erneuert werden.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Es wird erwartet, dass die Personen sich bemühen, die lokale Sprache zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die Schweiz unterstützt den Integrationsprozess mit Programmen und Projekten.
- Sie dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist meldepflichtig. https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/arbeit/stellenantritt-mit-ausweis-f-und-ausweis-b.html
- Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die länger als 7 Jahre in der Schweiz leben, wechseln in die Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.
Anerkannte Flüchtlinge - Ausweis B
- Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind und Asyl erhalten haben.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Es wird erwartet, dass die Personen sich bemühen, die lokale Sprache zu lernen, einer Arbeit nachzugehen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die Schweiz unterstützt den Integrationsprozess mit Programmen und Projekten.
- Anerkannte Flüchtlinge dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist meldepflichtig.https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/arbeit/stellenantritt-mit-ausweis-f-und-ausweis-b.html
- Anerkannte Flüchtlinge, die länger als 5 Jahre in der Schweiz leben, wechseln in die Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.
Schutzbedürftige Personen / Personen mit Schutzstatus - Ausweis S
- Mit dem Schutzstatus S erhalten betroffene Personen rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens.
- Der S-Status ist auf höchstens ein Jahr befristet, jedoch verlängerbar.
- Sie wohnen in Kollektivunterkünften oder in Wohnungen in der Gemeinde.
- Beim Status S handelt es sich um einen rückkehrorientierten Status.
- Sie dürfen arbeiten. Der Stelleneintritt ist bewilligungspflichtig. https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/unternehmen/auslaendische-erwerbstaetige/erwerbstaetigkeit-schutzstatus-s.html#textimage_20067371
Abgewiesene Asylsuchende - Kein Ausweis
- Diese Personen haben einen Wegweisungsentscheid erhalten und müssen die Schweiz verlassen.
- Sie haben nur noch Anspruch auf Nothilfe.
- Sie werden bis zu ihrer Ausreise in kantonalen Rückkehrzentren untergebracht. Die Zentren werden von der ORS Service AG geführt, die auch für die Betreuung und die Auszahlung der Nothilfe zuständig ist.
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über die Ausweiskategorien N, F und B.
https://www.kkf-oca.ch/wp-content/uploads/2020-09-17_KKF_Aufenthaltskategorien.pdf